DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)
Die DAkkS ist seit 2010 der alleinige Dienstleister für Akkreditierungen in Deutschland. Ihre Aufgabe ist, Konformitätsbewertungsstellen – dies kann ein Laboratorium, eine Zertifizierungs- und Inspektionsstelle, ein Anbieter von Eignungsprüfungen und ein Referenzmaterialhersteller sein – zu akkreditieren und diese auch zu überwachen. Durch eine Akkreditierung soll gewährleistet werden, dass Konformitätsbewertungsstellen qualifiziert agieren und den geltenden Anforderungen nachkommen.
Die Norm DIN EN ISO/IEC 17011 definiert eine Akkreditierung als „Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.“ Akkreditierungen sollen demnach sicherstellen, dass Konformitätsbewertungsstellen ihre Konformitätsbewertungen zuverlässig vornehmen; das beinhaltet die Überprüfung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren, Systemen etc. in Bezug auf ihre Qualität als auch ihre Sicherheit, ihre Erfüllung eines technischen Mindeststandards und der Vorgaben geltender Normen, Richtlinien und Gesetze.
Der Prozess einer Akkreditierung gliedert sich dabei in vier Phasen: Antragsphase, Begutachtungsphase, Akkreditierungsphase und Überwachungsphase. Die Akkreditierung ist in der Regel fünf Jahre gültig, woraufhin es dann einer Reakkreditierung bedarf.
Um ihre hoheitlichen Akkreditierungsaufgaben ausfüllen zu können, untersteht die DAkkS als beliehene Stelle der Aufsicht des Bundes. Bei der hoheitlichen Akkreditierungstätigkeit wird das deutsche Verwaltungsrecht angewendet. Zusätzlich betreut die DAkkS auch Akkreditierungsverfahren außerhalb der Mitgliedstaaten der EU und der EFTA. Diese werden allerdings als nicht hoheitlich bezeichnet. Die Anforderungen an Akkreditierungsstellen sind in der Norm DIN EN ISO/IEC 17011 festgelegt, welche die DAkkS erfüllt.
Stand: Januar 2020
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